Beratung-Energetisch-Effizient
Ihr Energie-Experte rund um Meckesheim

Auf folgender Seite werden die üblichen Leistungen aufgelistet, die ich zu ihrer Unterstützung anbiete. Sollten Sie einen konkreten Energieberatungswunsch haben, der nicht in der Rubrik Leistungen aufgeführt ist, bitte ich Sie mit Ihrem Anliegen direkt auf mich zuzukommen. Gerne versuche ich Ihnen über die Standardleistungen hinaus weiterzuhelfen.


individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet zahlreiche Vorteile für Hausbesitzer und Immobilienbesitzer, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten:

  • Maßgeschneiderte Beratung: Berücksichtigung die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse Ihres Gebäudes, sodass die Sanierungsmaßnahmen genau auf Ihre Immobilie abgestimmt sind.
  • Stufenweise Umsetzung: Der Plan bietet eine klare Struktur und Priorisierung der Maßnahmen. Dies erleichtert die finanzielle Planung und Verteilung der Kosten über einen längeren Zeitraum.
  • Kosten- und Energieeinsparung: Durch die gezielte Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können Sie langfristig Energiekosten sparen und den Wert Ihrer Immobilie steigern.
  • Fördermöglichkeiten: Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus von 5% auf die Basisförderung, wenn sie Maßnahmen aus dem Plan umsetzen und den iSFP einreichen.
  • Umweltfreundlichkeit: Mit einem iSFP leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, indem Sie den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen Ihres Gebäudes reduzieren.
  • Transparenz und Kontrolle: Der Fahrplan bietet Ihnen eine klare Übersicht über den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes und die Fortschritte bei der Sanierung, sodass Sie stets den Überblick behalten.

Ein iSFP ist somit ein wertvolles Instrument, um die energetische Sanierung systematisch, effizient und nachhaltig anzugehen. 

Und das Beste - Die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans wird vom Staat gefördert. Hausbesitzer können bis zu 50% der Kosten für die Energieberatung und die Erstellung des Plans zurückerstattet bekommen.  Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die maximale Fördergrenze bei 650 €. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten lieg diese Grenze bei 850 €.

Sie möchten ein detaillierten und individuellen Sanierungsfahrplan für ihre Immobilie realisiert haben. Dann melden sie sich bei mir. 

Energieausweis

Sie möchten ihre Immobilie neu vermieten oder es steht ein Verkauf an? Dann benötigen sie einen aktuell gültigen Energieausweis. Die Ausweise werden wie folgt unterschieden:

  • Bedarfsausweis (Berechnung des Energiebedarfs Ihres Gebäudes auf Grundlage der Bauphysik)
  • Verbrauchsausweis (Berechnung des Energiebedarfs Ihres Gebäudes auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre)

Ganz unten auf dieser Seite habe ich ihnen eine Übersicht beigefügt, welche aufzeigt, welchen Ausweis sie im konkreten Fall benötigen.


Fördermittel

Es gibt eine Vielzahl an Fördermittel die sie bei ihrem Projekt "Haus der Zukunft" unterstützen. Hier ist es nicht einfach den Überblick zu behalten. Bspw. gibt es neben Fördermittel für das ganze Gebäude auch Einzelmaßnahmen die gefördert werden. Angefangen bei einer einzelnen Haustür bis hin zum ganzen Haus gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Gerne unterstütze ich Sie dabei, für Ihre geplante Sanierung das richtige Förderprogramm zu finden.

Mögliche Förderprogramme:

  • KFW Effizienzhaus
  • BEG Einzelmaßnahme Wohngebäude
  • Energieberatung / energetische Fachplanung

Zudem unterstütze ich sie bei bürokratischen Schritten:

  • TPB = Technische Projektbeschreibung Einzelmaßnahme
  • TPN = Technischer Projektnachweis Einzelmaßnahme
  • BzA = Bestätigung zum Antrag Effizienzhaus
  • BnD = Bestätigung nach Durchführung Effizienzhaus


Baubegleitung

Eine Baubegleitung durch einen Energieberater ist sinnvoll, weil sie sicherstellt, dass alle energetischen Maßnahmen fachgerecht und effizient umgesetzt werden. Durch die Expertise des Energieberaters können potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und vermieden werden, was langfristig Kosten spart. Zudem sorgt eine professionelle Baubegleitung dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Schließlich profitieren Bauherren von einer unabhängigen, kompetenten Beratung, die individuell auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Bauprojekts abgestimmt ist.

 Für Baubegleitung und Fachplanung gibt es von KfW und BAFA einen hohen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent


EWärmeG - Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt bestimmte Anforderungen vor, wenn Sie Ihre Heizung austauschen. Hierbei sind verschiedene Punkte zu beachten. Bspw.:

  • Erfüllungsquote: Nach dem Heizungstausch müssen mindestens 15% des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 
  • Ersatzmaßnahmen: Wenn der Einsatz erneuerbarer Energien technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist, können bestimmte Ersatzmaßnahmen anerkannt werden. 
  • Energieberatungsnachweis: Eine qualifizierte Energieberatung kann dabei helfen, die besten Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen zu identifizieren und die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Ein solcher Nachweis kann ebenfalls zur Erfüllung beitragen.
  • Nachweispflicht: Nach dem Austausch der Heizung müssen Sie der zuständigen Behörde innerhalb von 18 Monaten nachweisen, dass die Anforderungen des EWärmeG erfüllt wurden. Dies erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen und Nachweise.
  • Ausnahmen: Einige Gebäude sind von den Anforderungen des EWärmeG ausgenommen, zum Beispiel denkmalgeschützte Gebäude oder Gebäude, die unter das Wohneigentumsgesetz fallen. Es ist wichtig, sich über eventuelle Ausnahmen im Detail zu informieren.
  • Kombination von Maßnahmen: Oft ist es sinnvoll, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, um die Anforderungen zu erfüllen. Beispielsweise könnte eine Kombination aus Solarthermie und Dämmmaßnahmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch den Energieverbrauch und die Heizkosten erheblich senken.

Gerne unterstütze ich sie bei ihrem Projekt. Sprechen sie mich darauf an.


Information zum Energieausweis - Wann benötige ich welchen?

  • EBA = Bedarfsausweis
  • EVA = Verbrauchsausweis
  • k. EA = Kein Energieausweis notwendig